Nummer 3 (2011 - Mai):
Zauberformel Compliance
Nach der Definition des DCGK (Deutscher Corporate Governance Kodex) ist Compliance die Absicherung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien seitens des Unternehmens und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Geschäftsleitung. Darüber hinaus sind nach § 130 OWiG die Aufsichtsmaßnahmen auszuüben, die erforderlich sind...
Das allein wird nicht genügen... – Themenkreise:
Alter Wein in neuem Schlauch
Compliance Officer und Whistleblowing
Garantenstellung der Unternehmensleitung und des Compliance Beauftragten
Fazit
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